Liebe Mitglieder, Sponsoren, Unterstützer, Freunde und Fans,
untenstehend findet ihr ein aktuelles Schreiben seitens des Vorstand zur 'eigentlich' im Februar stattfindenden Jahreshautpversammlung und ebenfalls ein Schreiben des FLVW.
Wir hoffen euch allen gehts gut und wünschen euch allen viel Gesundheit.
Bleibt gesund bis wir uns ganz bald wieder auf unserem Setzer sehen :)
Liebe Mitglieder, Freunde und Fans,
aufgrund der aktuellen Entwicklungen möchten wir auf die Gefährdungsstufen im Kreis Siegen Wittgenstein hinweisen und bitten um entsprechende Beachtung beim Betreten unseres 'Setzers'.
Nunmehr ist auch eine Registrierung des Besuchs am Setzer Sportplatz mittels eines QR-Codes möglich ist.
Dieser ist als Anlage unten beigefügt - ebenso wie die Check-App Anleitung.
Eine Vor-Ort-Registrierung ist ebenfalls möglich.
Weiterhin bitten wir unbedingt diese Regeln einzuhalten:
Aktuelle Infos des KSB Siegen-Wittgenstein
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Liebe Sportinteressierte in
Siegen-Wittgenstein,
am Freitag ist die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) für NRW – mit einer Gültigkeit bis
zum 31. Oktober – erneut bearbeitet und veröffentlicht worden. Als Folge der steigenden Zahl positiver Testungen wurden nun Regelungen
bei erhöhten Inzidenz-Werten (Zahl der Infektionen pro 100.000 Einwohner) aufgenommen, über die wir euch gerne informieren
möchten.
Aktueller 7-Tage-Inzidenzwert in Siegen-Wittgenstein: 36,5
(Stand: 18.10.20/00:00)
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Gefährdungsstufe 1
Beträgt der Wert der Neuinfektionen über 35 pro 100.000 Einwohnern (Inzidenz), gelten in der so genannten
"Gefährdungsstufe 1" folgende lokale Einschränkungen für den Sport-/Trainings- und Wettkampfbetrieb:
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Auch am Sitzplatz gilt für Zuschauende und Aktive (z.B. in Pausenzeiten) durchgängig die Pflicht zum
Tragen des Mund-Nasen-Schutzes
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Gefährdungsstufe 2
Beträgt der Wert der Neuinfektionen über 50 pro 100.000 Einwohner (Inzidenz), gelten in der so genannten
"Gefährdungsstufe 2" folgende lokale Einschränkungen:
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Für Zuschauer, Aktive in Pausenzeiten und abseits der Sportfläche sitzende Zeit-/Kampfgerichte gilt
durchgängig die Maskenpflicht.
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Es dürfen keine Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden (inkl. Zuschauern) draußen und 250 in
Innenräumen durchgeführt werden.
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Ab dem 4. Tag nach der Feststellung der Gefährdungsstufe 2 (Inzidenz >50) sind Veranstaltungen mit
mehr als 100 Personen unzulässig, wenn nicht drei Tage vorher dem Gesundheitsamt ein Hygienekonzept vorgelegt wurde.
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Weitere Informationen
Die grundsätzlichen Hygiene- und Infektionsschutzstandards sind bei allen sportlichen und außersportlichen
Vereinsaktivitäten weiterhin zu beachten (AHA-Formel) + Lüften! Wir weisen darauf hin, dass außerhalb des reinen Sportbetriebs auf dem
Platz und in der Halle immer die Abstandsregel einzuhalten ist – auch in Duschen und Umkleiden! Das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes gilt
beim Betreten der Sportanlagen bzw. der Schulgelände. Alle Räumlichkeiten sind gut zu lüften.
Zusätzlich sind auch die Kreise und Kommunen ermächtigt, weitere Einschränkungen vorzunehmen. Bitte
informieren Sie sich deshalb unbedingt vor Ihren geplanten sportlichen Veranstaltungen in Ihrer Kommune, ob und was Sie ggf. neu
beachten müssen.
Downloads:
>> Orientierungshilfe zum
Sportbetrieb (gültig ab 16.10.2020)
>> Coronaschutzverordnung (gültig ab
17.10.2020)
>> Anlage "Hygiene- und
Infektionsschutzstandards" (gültig ab 17.10.2020)
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